Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der DSW Elektronik GmbH, Sauerheimer
Weg 16, 91085 Weisendorf (nachfolgend „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestanteil aller Verträge, die der
Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Kunde“
genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den
Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Sofern der Auftraggeber neben einer Artikelbestellung auch einen vom
Verkäufer angebotenen Service in Anspruch nehmen möchte, gelten hierfür die
besonderen Geschäftsbedingungen dieser jeweiligen Services. Diese Bedingungen
sind bei den jeweiligen Services aufgeführt und gelten im Falle der Inanspruchnahme
neben den nachfolgenden Bedingungen. Im Falle von Kollisionen zwischen diesen
AGB und den besonderen Geschäftsbedingungen der einzelnen Services gehen
letztere stets vor.
(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch
wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst
wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein
Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist
enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von (14) Tagen
nach Zugang annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist
der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen
Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Allgemeinen
Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum
Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor
Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der
Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht
jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser
Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit
Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers
nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden
zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung,
insbes. Per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung
übermittelt wird.
(4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B.
Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten)
sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur
annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich
vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine
garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder
Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und
Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische
Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige
Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen
Zweck nicht beeinträchtigen.
(5) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm
abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten,
Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der
Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers
weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst
oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers
diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte
Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht
mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages
führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung
gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Für Onlinebestellungen über www.dsw-elektronik.de gelten die gezeigten
Onlinepreise. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten
Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert
berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der
gesetzlichen Mehrwertsteuer oder, im Falle einer Versicherungsleistung, der
gesetzlichen Versicherungssteuer, bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und
anderer öffentlicher Abgaben.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen
und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll,
gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines
vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von sechzehn Tagen ohne jeden Abzug zu
bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das
Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung
von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag
ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn
ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch
welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den
Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen
Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands im Rahmen einer Verpackungs- und
Versandkostenpauschale von 8,50 ¤ unabhängig vom Gewicht der Ware. Bei
Lieferungen in andere europäische Länder variieren die Lieferkosten je nach Gewicht
der Ware. Ebenso bei Versand außerhalb Europas. Näheres hierzu kann unter
https://www.dsw-elektronik.de/shop/de/Fracht-und-Verpackungskosten-
Pauschale:_:1.html jederzeit aktuell eingesehen werden. Diese Informationen zu den
Fracht- und Verpackungskosten können Änderungen unterliegen.
(2) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und
Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist
oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart
wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe
an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
Angaben zu den Lieferzeiten können unter https://www.dsw-
elektronik.de/shop/de/Lieferzeit:_:35.html eingesehen werden.
(3) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers –
vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine
Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem
der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht
nachkommt.
(4) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für
Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller
Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung,
Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an
Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von
notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die
ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten)
verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche
Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist
der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender
Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die
Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die
Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch
unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag
zurücktreten.
(5) Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Artikel sichergestellt ist und
- dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche
Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser
Kosten bereit).
(6) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine
Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung
des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen
Lieferbedingungen beschränkt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers oder der Versandort des ersten Versenders, der für den Verkäufer tätig wird, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies
gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere
Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der
Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim
Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem
der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Auftraggeber
angezeigt hat.
(4) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
- die Lieferung und, sofern der Verkäufer auch die Installation schuldet, die
Installation abgeschlossen ist,
- der Verkäufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion
nach diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
- seit der Lieferung oder Installation (zwölf] Werktage vergangen sind oder der
Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (zB die gelieferte
Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder
Installation (sechs) Werktage vergangen sind und
- der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen
Grund als wegen eines dem Verkäufer angezeigten Mangels, der die Nutzung
der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen
hat.
§ 6 Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht: Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen
14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannte Dritte, die
letzte Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Verbraucher
den Verkäufer (DSW Elektrotechnik GmbH, Geschäftsführer Klaus Richter, Sauerheimer Weg
16, 91085 Weisendorf, E-Mail: info@DSW-Elektronik.de, Fax: 09135/736077-77) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail oder Fax) über den
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Verbraucher können dafür das
beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das unter https://www.dsw-
elektronik.de/shop/de/Widerrufsformular:_:12.html zu finden ist. Die Verwendung dieses
Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn ein Verbraucher diesen Vertrag widerruft, wird der Verkäufer alle Zahlungen die er vom
Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses
Vertrags beim Verkäufer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe
Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei
denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Kosten der Rücksendung trägt der
Verkäufer. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn
dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Der
Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder
bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem,
welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses
Vertrags unterrichtet hat, an DSW Elektronik GmbH, Sauerheimer Weg 16, 91085 Weisendorf
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist
von 14 Tagen abgesendet werden.
§ 7 Gewährleistung, Sachmängel
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme
erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche
des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder
seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
(2) Die gelieferten Artikel sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an
den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich
offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen
Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem
Verkäufer nicht binnen (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche
Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom
Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen (sieben)
Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel
bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch
dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Der Auftraggeber
hat den Wareneingang, die Durchführung der Wareneingangskontrolle und deren
genaue Zeitpunkte zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Verkäufer auf
Verlangen auszuhändigen um ihn in die Lage zu versetzen, die Einhaltung seiner
eigenen Mangelrügepflichten gegenüber seinem Drittlieferanten nachzuweisen. Auf
Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den
Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die
Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen,
weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des
bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb
angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der
Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter
den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen
oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl
seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung
des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln
unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten
Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund
einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die
Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den
Verkäufer gehemmt.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers
den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung
hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der
Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der
Mängelbeseitigung zu tragen.
(7) Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Artikel beträgt 12 Monate ab Lieferung oder,
soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
§ 8 Schutzrechte
(1) Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieses § 8 dafür ein, dass der Liefergegenstand
frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder
Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich
benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte
geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder
Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine
Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte
Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich
vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines
Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt dem
Verkäufer dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber
berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu
mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den
Beschränkungen des § 9 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
§ 9 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und
unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach
Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.
(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe,
gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich
nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich
sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des
Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln,
die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich
beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber
die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den
Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von
dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit der Verkäufer gem. § 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist
diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als
mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei
Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden
und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem
nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des
Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle von Datenverlusten haftet der Verkäufer nur, wenn der Auftraggeber die Daten
regelmäßig - mindestens einmal täglich - nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für
Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer
Sicherungskopie beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden vom Verkäufer
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Im Übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen.
(5) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers
für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen
Betrag von 10.000 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem
Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(7) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese
Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher
Haftung.
(8) Der Auftraggeber versichert, keinen Einbau oder Verbau der durch den Verkäufer
gelieferten Artikel in Produkte des Auftraggebers zum Zwecke des Vertriebs an Dritte
vorzunehmen. Die vom Verkäufer zu liefernden Artikel dürfen durch den Auftraggeber
nicht in einer Serienfertigung verwendet werden. Der Verkäufer übernimmt keine
Verantwortung für Seriendefekte. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die Haftung des
Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(9) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen
vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus
dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen)
behält sich der Verkäufer das Eigentum an dem verkauften Artikel vor.
(2) Der unter Eigentumsvorbehalt stehende Artikel darf vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet
werden. Der Auftraggeber hat dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird
oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden
Artikel erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des
fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften
vom Vertrag zurückzutreten oder/und den Artikel auf Grund des Eigentumsvorbehalts
heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die
Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich den Artikel
heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Auftraggeber den
fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn er
dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder
eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf gemäß unten (b) befugt, den unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Artikel im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu
veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden
Bestimmungen.
(a) Die aus dem Weiterverkauf des Artikels entstehenden Forderungen gegen Dritte
tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der
Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des
Auftraggebers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber neben dem Verkäufer
ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ihm gegenüber
nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und er den
Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend
macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der
Auftraggeber ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der
Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Auftraggebers zur weiteren
Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Artikel zu
widerrufen.
(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers
um mehr als 10%, wird dieser auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach
seiner Wahl freigeben.
§ 10 Außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen
(1) Der Auftraggeber ist bezüglich der zu liefernden Artikel verpflichtet, alle anwendbaren
Gesetze und Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere die
Regelungen zur Exportkontrolle und Handelsembargos, zu beachten und zu befolgen.
Dies umfasst sowohl deutsche, europarechtliche als auch ausländische nationale
Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der US-Exportadministration. Die zu
liefernden Artikel dürfen weder direkt noch indirekt weiterverkauft, exportiert,
wiederexportiert, vertrieben, transferiert oder anderweitig abgesetzt werden, ohne
vorab alle Beschränkungen zu beachten, erforderliche Verwaltungsentscheidungen
einzuholen und alle Formalitäten zu erfüllen, die nach vorgenannten Gesetzen,
Vorschriften und sonstigen Regelungen zu beachten sind oder gefordert werden.
(2) Soweit der Verkäufer den Transport der Artikel an einen Lieferort außerhalb
Deutschlands übernommen hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, schriftlich über
besondere rechtliche Vorschriften des Bestimmungslandes zu unterrichten, die vom
Verkäufer im Zusammenhang mit Verkauf und Lieferung der Artikel zu beachten sind.
Der Auftraggeber hat den Verkäufer frühzeitig, jedoch spätestens bei Vertragsschluss
mitzuteilen, ob eine Verwendung der zu liefernden Artikel in der Militärgüteroder
Rüstungsindustrie oder eine sonstige militärische Verwendung durch den Auftraggeber
oder einen Dritten in einem Staat außerhalb der Europäischen Union beabsichtigt oder
nicht auszuschließen ist.
(3) Unterbleibt eine diesbezügliche Mitteilung, so gilt dies als Zusicherung des
Auftraggebers, dass keine solche direkte oder indirekte militärische Verwendung der
zu liefernden Artikel in einem solchen Staat erfolgt. Liegen gleichwohl konkrete
Hinweise auf eine mögliche militärische Verwendung in einem solchen Staat vor, ist
der Verkäufer berechtigt, eine Entscheidung des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle über die Genehmigungspflicht des Transportvorgangs einzuholen
oder die Einholung durch den den Auftraggeber zu verlangen; Ansprüche des
Auftraggebers aufgrund hieraus resultierender Verzögerung sind ausgeschlossen.
§ 11 Datenlöschungspflichten
(1) Im Rahmen der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-
Sticks, etc.) an den Verkäufer, aus welchem Grund auch immer (Gewährleistung,
Reparatur, Rückabwicklung des Kaufs, etc), ist der Kunde verpflichtet Daten,
insbesondere personenbezogene und vertrauliche, von den Geräten vor deren
Rückgabe zu sichern und anschließend dauerhaft und sicher zu löschen.
(2) Der Verkäufer kann nicht sicherstellen, dass alle Daten und Datenfragmente
unwiederbringlich gelöscht werden und haftet nicht dafür, dass die Daten nicht in die
Hände Dritter gelangen. Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen
frei, die daraus resultieren können, dass auf dem Gerät oder den zugehörigen
Datenträgern, welche zurückgeben wurden, noch Daten gleich welcher Art vorhanden
waren. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter. Soweit noch Daten auf den
Speichermedien vorhanden sind, besteht für diese keine Vertraulichkeit.
(3) Ist eine Löschung der Daten durch den Kunden technisch vor Rückgabe
speicherfähiger Artikel nicht möglich, so hat der Kunde den Verkäufer vor Rückgabe
schriftlich darauf hinzuweisen, dass der Artikel noch aufgespielte, vertrauliche und/
oder personenbezogene oder sonstige ihm zugehörige Daten enthält, deren Löschung
ihm aus technischen Gründen unmöglich war. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der
Verkäufer durch diese Mitteilung nicht verpflichtet wird, die Löschung der betreffenden
Daten erfolgreich durchzuführen.
§ 12 Besondere Bestimmungen für Bestellungen über die Website
(1) Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege
bestätigen. Dieses Bestätigungsschreiben stellt noch keine Vertragsannahme dar.
Abweichend von § 2(1) erfolgt die Annahme mit dem Erhalt der Artikel durch den
Kunden nach Übersendung des Artikels durch den Verkäufer bzw. mit der Ausführung
der Dienstleistungen beim Kunden durch den Verkäufer.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Im Onlineshop erfährt der Auftraggeber die Geltungsdauer von befristeten Angeboten.
Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass einige Aktionsartikel schneller
als vorgesehen verkauft sind. Der Verkäufer kann deshalb eine Liefergarantie nicht
geben. Es gilt: Nur solange der Vorrat reicht.
§ 13 Rückgaberecht bei Online-Käufen
(1) Der Auftraggeber trägt die Kosten der Rücksendung. Erfolgt die Rücksendung vom
Ausland aus, hat ebenfalls der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen.
Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückbezahlt, falls die
Artikelrücksendung akzeptiert wurde.
(2) Die Rücksendung hat zu erfolgen an:
DSW Elektronik GmbH, Sauerheimer Weg 16, 91085 Weisendorf
(3) Der Verkäufer räumt das Rückgaberecht unter den folgenden Bedingungen ein:
- Der Artikel ist unbenutzt,
- Der Artikel ist unbeschädigt, und
- Der Artikel ist vollständig. Das Testen oder Ausprobieren des Artikels gilt als
Benutzung des Artikels.
(4) Das Rückgaberecht besteht nicht für
- Artikel, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf
die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind
- Artikel, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten
wurde
- von Kunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden bereits
eingebaut werden
- Großmengenlieferungen, bei denen dem Auftraggeber Sonderkonditionen
eingeräumt wurden
(5) Es besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Auftraggeber die Erbringung einer
Dienstleistung beauftragt hat und der Verkäufer die Dienstleistung vollständig erbracht
oder mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen hat.
§ 14 Vertraulichkeit
Alle Informationen, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit diesem Vertrag von dem
Verkäufer erhält, gelten als vertraulich, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt. Reverse
Engineering (§ 3 I Nr. 2 GeschGehG) ist nicht erlaubt. Vertrauliche Informationen sind geheim
zu halten und dürfen während der Laufzeit des Vertrages und bis zu drei Jahre nach dessen
Beendigung keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Von dieser Geheimhaltungspflicht
sind insbesondere auch der Inhalt und die Bedingungen dieses Vertrages geschützt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik
Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen
Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem
Auftraggeber nach Wahl des Verkäufers Nürnberg oder der Sitz des Auftraggebers. Für
Klagen gegen den Verkäufer ist in diesen Fällen jedoch Nürnberg ausschließlicher
Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche
Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980
(CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken
enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen
Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen
Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen
vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.